Entgeltliche Schulbuchausleihe 2024/2025

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, 

 

auch in diesem Jahr können Sie ihre Kinder für die entgeltliche Schulbuchausleihe online anmelden. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Alle Informationen zum Anmeldeverfahren und Ermäßigungen erhalten sie hier. Falls es Probleme bei der Anmeldung geben sollte, gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in Bildern, die unten aufgeführt ist.

 

Die Leihgebühr muss spätestens am 07.06.2024 auf dem Konto der Oberschule Bad Zwischenahn eingegangen sein. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

 

WICHTIG: Geben Sie stets den vorgegebenen Verwendungszweck bei der Überweisung an und achten Sie auf die Überweisungsfrist!

Wie kann ich mich anmelden?

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten sich für die Schulbuchausleihe online anzumelden. 

Die erste Möglichkeit bezieht sich auf alle Schüler, die bereits an unserer Schule angemeldet sind und einen IServ-Account besitzen. 

(In der Regel sind dies alle Schüler ausser dem neuen 5.Jahrgang.)

Die zweite Möglichkeit kann von allen Eltern genutzt werden, die Ihr Kind zum kommenden Schuljahr neu an unserer Schule anmelden.

(Dies betrifft Schüler des neuen 5. Jahrgangs und neue Schüler in allen Jahrgängen z.B. durch einen Schulwechsel.)

 

Die Bücherlisten der verschiedenen Jahrgänge finden Sie im Bereich Service-Downloads.


1. Anmeldung mit IServ

Anmeldung mit einem IServ-Account

  1. Melden Sie sich bei IServ mit den Accountdaten Ihres Kindes an.

http://www.obs-bz.de

  1. Öffnen Sie den Menüpunkt „Organisation“ und klicken sie auf „Schulbücher“.
  2. Klicken Sie oben in der schwarzen Leiste auf „Anmeldung“.
  3. Wählen Sie den Jahrgang aus, den Ihr Sohn/ihre Tochter im neuen Schuljahr besuchen wird.
  4. Füllen Sie alle nötigen Angaben aus und folgen sie dem Anmeldeverfahren. Achten Sie darauf den richtigen Wahlbereich auszuwählen (z.B. Religion/Werte u. Normen; Schulform Hauptschule/Realschule ab Jhg. 8).
  5. Bestätigen Sie die Anmeldung mit dem grünen Button „Anmeldung abschicken“! Sie erhalten nun eine Bestätigung inkl. der Überweisungs-daten per Email.

 

WICHTIG: Geben Sie den vorgegebenen Verwendungszweck an und achten Sie auf die Überweisungsfrist!

2. Anmeldung ohne IServ

Anmeldung Schüler ohne IServ-Account

(betrifft neue Schüler, die noch keinen IServ-Account besitzen wie z.B. der neue Jahrgang 5 oder Schulwechsler)

  1. Geben sie in Ihrem Internetbrowser folgende Adresse ein:

http://obs-bz.de/buecher

 

ACHTUNG: Die Adresse enthält bewusst kein „www“ und muss oben in die Adresszeile Ihres Browsers eingegeben werden. Über die „Googlesuche“ funktioniert es nicht! Sie können den Link auch direkt anklicken.

  1. Befolgen Sie nun die Anleitung mit einem IServ-Account ab Punkt 4.(links zu sehen)

Schritt-für-Schritt- Anleitung in Bildern

Klicken Sie auf das Bild, um eine bebilderte Anleitung zum Anmeldeverfahren zu erhalten.

Wann bekomme ich eine Ermäßigung?

Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern zahlen bei entsprechendem Nachweis eine ermäßigte Leihgebühr (80% des Paketpreises).

 Setzen Sie dazu bei der Anmeldung den Haken bei „Ermäßigungsantrag“

Wo finde ich die Bücherlisten?

In der Rubrik "Downloads" befinden sich alle aktuellen Bücherlisten für jeden Jahrgang. Klicke hier

Wann kann ich vom Beitrag befreit werden?

WICHTIG:

Die Berechtigung muss jedes Schuljahr neu nachgewiesen werden durch Vorlage des Bewilligungsbescheides oder einer entsprechenden Bescheinigung.

Abgabe im Sekretariat bis 07.06.2024!!!

 

 

Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch:

Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende

 

Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (Heim- und Pflegekinder)

 

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe

 

§ 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)

 

Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (eine zusätzlich Erklärung der Wohngeldstelle ist erforderlich)

 

Asylbewerberleistungsgesetz

 

Setzen Sie dazu bei der Anmeldung den Haken bei „Befreiungsantrag“