Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
auch in diesem Jahr können Sie ihre Kinder für die entgeltliche Schulbuchausleihe online anmelden. Die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Alle Informationen zum Anmeldeverfahren und Ermäßigungen erhalten sie hier. Falls es Probleme bei der Anmeldung geben sollte, gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in Bildern, die unten aufgeführt ist.
Die Leihgebühr muss spätestens am 07.06.2024 auf dem Konto der Oberschule Bad Zwischenahn eingegangen sein. Wer diese Frist nicht einhält, entscheidet sich damit, alle Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.
WICHTIG: Geben Sie stets den vorgegebenen Verwendungszweck bei der Überweisung an und achten Sie auf die Überweisungsfrist!
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten sich für die Schulbuchausleihe online anzumelden.
Die erste Möglichkeit bezieht sich auf alle Schüler, die bereits an unserer Schule angemeldet sind und einen IServ-Account besitzen.
(In der Regel sind dies alle Schüler ausser dem neuen 5.Jahrgang.)
Die zweite Möglichkeit kann von allen Eltern genutzt werden, die Ihr Kind zum kommenden Schuljahr neu an unserer Schule anmelden.
(Dies betrifft Schüler des neuen 5. Jahrgangs und neue Schüler in allen Jahrgängen z.B. durch einen Schulwechsel.)
Die Bücherlisten der verschiedenen Jahrgänge finden Sie im Bereich Service-Downloads.
Anmeldung mit einem IServ-Account
WICHTIG: Geben Sie den vorgegebenen Verwendungszweck an und achten Sie auf die Überweisungsfrist!
Anmeldung Schüler ohne IServ-Account
(betrifft neue Schüler, die noch keinen IServ-Account besitzen wie z.B. der neue Jahrgang 5 oder Schulwechsler)
ACHTUNG: Die Adresse enthält bewusst kein „www“ und muss oben in die Adresszeile Ihres Browsers eingegeben werden. Über die „Googlesuche“ funktioniert es nicht! Sie können den Link auch direkt anklicken.
Familien mit mehr als zwei schulpflichtigen Kindern zahlen bei entsprechendem Nachweis eine ermäßigte Leihgebühr (80% des Paketpreises).
Setzen Sie dazu bei der Anmeldung den Haken bei „Ermäßigungsantrag“
In der Rubrik "Downloads" befinden sich alle aktuellen Bücherlisten für jeden Jahrgang. Klicke hier
WICHTIG:
Die Berechtigung muss jedes Schuljahr neu nachgewiesen werden durch Vorlage des Bewilligungsbescheides oder einer entsprechenden Bescheinigung.
Abgabe im Sekretariat bis 07.06.2024!!!
Von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe freigestellt sind Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch:
Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeit Suchende
Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Schülerinnen und Schüler, denen Hilfe zur Erziehung mit Unterbringung außerhalb des Elternhauses gewährt wird (Heim- und Pflegekinder)
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe
§ 6 a Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag)
Wohngeldgesetz (WoGG) nur in den Fällen, wenn durch Wohngeld die Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vermieden oder beseitigt wird (eine zusätzlich Erklärung der Wohngeldstelle ist erforderlich)
Asylbewerberleistungsgesetz
Setzen Sie dazu bei der Anmeldung den Haken bei „Befreiungsantrag“