Corona-Pandemie · 02. September 2021
Wer in den Sommerferien im Ausland war, muss folgende gesetzliche Regelungen beachten (gilt zunächst bis 30.09.2021): Personen ab 12 Jahren, müssen bei der Rückkehr (Einreise) nach Deutschland über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Wer sich in den letzten 10 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet (Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet) aufgehalten hat, muss sich...